Lernhilfe & Sprachschatz

In der TUTO Lernhilfe erhalten Kinder von 6 bis 14 Jahren Aufgabenbetreuung und kompetente Lernhilfe. Kindergartenkinder können beim TUTO Sprachschatz spielerisch Deutsch lernen.
Eine konstruktive und angenehme Lernatmosphäre verbessert die schulischen Leistungen und unterstützt die Entwicklung der Kindern und Jugendlichen positiv. Die TUTO Lernhilfe und der TUTO Sprachschatz legen beim gemeinsames Lernen großen Wert auf einen respektvollen Umgang. Ein wichtiger Faktor in der gemeinsamen Arbeit ist die gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen der beteiligten Kinder und Jugendlichen. 

Das Schutzkonzept für die TUTO Lernhilfe, den TUTO Sprachschatz und die gesamte Stiftung, soll sicherstellen, dass alle Menschen in unserer Einrichtung vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind.

 

Für Kinder/Jugendliche, die eine Volksschule, eine Mittelschule oder ein Gymnasium (Unterstufe) besuchen:
TUTO Lernhilfe

Für Kinder im Vorschul-/Kindergartenalter:
TUTO Sprachschatz

TUTO Kontakt

 

HAUSORDNUNG für die TUTO Lernhilfe und den TUTO Sprachschatz

Diese Hausordnung gilt für alle Mitarbeiter/innen, Kinder und Jugendliche, Obsorgeträger/innen und Personen, die sich in der Villa der Stiftung Marienheim aufhalten.

Ansprechpersonen/Zuständigkeiten:

Der Träger der Lernhilfe und des Sprachschatzes ist die Stiftung Marienheim.

Als Ansprechpersonen stehen die Leiterin der Lernhilfe und des Sprachschatzes, die Gruppenleiter/innen des Sprachschatzes und die Lernbegleiter/innen zur Verfügung.

Aufnahme eines Kindes:

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt mittels Anmeldeformular, das persönlich ausgefüllt und/oder abgegeben oder per E-Mail an tuto@marienheim.at gesandt werden kann. Die Anmeldung wird nach Anmeldedatum gereiht und die Aufnahme des Kindes erfolgt chronologisch nach Datum und nach Alter des Kindes (je nachdem, in welcher Altersklasse ein Gruppenplatz frei wird).

Das Betreten des Gebäudes ist für 
  • die Familien des Sprachschatzes 15 min. vor Beginn der Sprachschatz-Stunde möglich, d.h. ab 12.45 Uhr, 13.15 Uhr oder 13.45 Uhr.

Bis zum Beginn der Stunde um 13.00 Uhr, 13.30 Uhr bzw. 14.00 Uhr sind die Obsorgeträger/innen für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich! Die Obsorgeträger/innen haben sicherzustellen, dass das Kind bis zur vereinbarten Zeit wieder abgeholt bzw. durch eine von ihnen beauftragte Person abgeholt wird.

  • und für die Kinder der Lernhilfe von Raum EG ab 14.30 Uhr
  • alle anderen Lernhilfe-Kinder ab 15.00 Uhr möglich.

Die Obsorgeträger/innen haben sicherzustellen, dass das Kind bis zur vereinbarten Zeit abgeholt bzw. durch eine von ihnen beauftragte Person abgeholt wird, sollte es nicht alleine nach Hause gehen dürfen. Die Obsorgeträger/innen entscheiden, wie lange ihr Kind innerhalbder vereinbarten Zeit in der Lernhilfe bleibt. Nach Verlassen der Gruppenräume müssen die Kinder aufgrund der Aufsichtspflicht das gesamte Marienheim-Areal verlassen, d.h. das Gebäude, den Garten/den Ballspielplatz und den Innenhof/den Parkplatz.

Eingangstür Villa:

Die Haustür ist ausnahmslos versperrt. Die Obsorgeträger/innen der Sprachschatz-Kinder können durch Betätigen der Klingeltaste des betreffenden Sprachschatzraumes eingelassen werden. 

Die Kinder der Lernhilfe können nach dem Klingeln bei ihrem Lernhilferaum und Bekanntgabe ihres Namens über die Sprechanlage eintreten.

Verhalten im Marienheim:
  • Alle Personen, die nicht Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen der Lernhilfe/des Sprachschatzes oder deren Obsorgeträger/innen sind, müssen sich zuerst bei der Leitung melden. Dort wird man sich um das entsprechende Anliegen bemühen. Jede/r Mitarbeiter/in ist berechtigt und verpflichtet, unbekannte Personen nach ihrem Anliegen zu fragen. Bei Zuwiderhandlungen ist die Leitung autorisiert, ein Hausverbot auszusprechen! 
  • Erlaubte Medien zur Kommunikation mit Mitarbeiter/innen, Obsorgeträger/innen und Kindern sind E-Mails, SMS und WhatsApp. Natürlich kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen oder ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden (siehe Punkt: „Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme“).
  • Physische und psychische Gewalt gegen Kinder und Erwachsene wird in der Stiftung Marienheim keinesfalls toleriert. 
  • Fotos und Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen erstellt und nur mit schriftlicher Erlaubnis (der Obsorgeträger/innen bei Kindern) veröffentlicht werden. Sie dürfen keinesfalls für private Zwecke verwendet werden.
  • Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz aller Kinder und Erwachsenen ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, von waffenähnlichen Gegenständen, von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen im gesamten Areal nicht erlaubt. 
  • In der Lernhilfe dürfen keine religiösen oder politischen Statements verbreitet werden!
  • Auf Sauberkeit und Ordnung ist im gesamten Marienheim-Areal zu achten. Wir halten alle Lernhilferäume, Aufenthaltsbereiche, die Toilette und das Außenareal sauber. Wir entsorgen den Müll an den dafür vorgesehenen Stellen und trennen ihn bestmöglich in Papier-, Bio-, Metall/Kunststoff- und Restmüll. Bei mutwilliger Verschmutzung und/oder Beschädigung erfolgen die Reinigung und die Wiedergutmachung durch den/die Verursacher/in bzw. dessen/deren Obsorgeträger/innen.
  • Auf dem ganzen Gelände besteht Rauchverbot (ausgenommen im gekennzeichneten Raucherbereich)! Das Verwenden von Snooze, All-White-Pouches, Chew Bags, o.ä ist nicht erlaubt!
  • Alle Personen, die sich in der Stiftung Marienheim aufhalten, sind Vorbilder für die Kinder. Sie achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
Verhalten in den Gängen und im Stiegenhaus:
  • Beim Betreten und beim Verlassen des Hauses sowie beim Besuch der Toilette ist die Lautstärke auf ein Minimum zu reduzieren! 
  • Das Laufen in den Gängen und im Stiegenhaus ist nicht erlaubt!
  • Der Ballspielplatz ist von den Lernhilfe-Kindern ausschließlich in der 10-Minuten-Pause benutzbar, die restliche Zeit ist er den jüngeren Geschwistern zu überlassen!
  • Die Kinder dürfen das Areal der Stiftung Marienheim (Garten) erst unmittelbar vor Beginn der Lernhilfe betreten!
  • Der hintere Bereich des Gartens ist abgesperrt und darf nicht von Kindern betreten werden!
Meldepflicht:

Bei Krankheit oder Verhinderung eines Kindes des Sprachschatzes und der Lernhilfe ist die TUTO-Leitung oder der/die zuständige Sprachschatz-Gruppenleiter/in bzw. der/die zuständige Lernbegleiter/in sofort zu verständigen. Laut Infektionsschutzgesetz sind besonders meldepflichtige Krankheiten mitzuteilen. 

Allfällige Allergien sind bei der Anmeldung des Kindes bekanntzugeben (v.a. Lebensmittelallergien)!

Erreichbarkeit der Obsorgeträger/innen:

Änderungen von Telefonnummern der Obsorgeträger/innen sind hinsichtlich der Erreichbarkeit für eventuelle Notfälle unverzüglich zu melden! Ebenso ist eine Adressenänderung zeitnah bekanntzugeben.

Essen und Getränke:
  • Während der Lernhilfe-Zeit wird nicht gegessen!
  • Es sind nur Getränke in den mitgebrachten Trinkflaschen erlaubt (keine Getränke-Dosen)!
Wartebereich:

Die Obsorgeträger/innen der Sprachschatz-Kinder dürfen mit den Geschwisterkindern im Garten, in den freien Lernhilferäumen, im Gangbereich oder im Bewegungsraum im Keller warten, die Obsorgeträger/innen der Lernhilfe-Kinder können sich ebenso mit den Geschwisterkindern im Garten oder im Bewegungsraum im Keller aufhalten.

Garten:

Der Ballspielplatz ist von 12.45 bis 15.45 Uhr für die Familien der Sprachschatz-Kinder und für wartende Familien der Lernhilfe-Kinder geöffnet. 

Von 15.45 Uhr bis 16.30 Uhr steht der Ballspielplatz den Volksschulkindern der Lernhilfe im Rahmen der 10-Minuten-Pause zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr ist er geschlossen und das Gelände muss verlassen werden! 

Verwarnungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung werden schriftlich festgehalten. Bei einem schwerwiegenden Verstoß erfolgt der sofortige Ausschluss aus der TUTO Lernhilfe bzw. aus dem TUTO Sprachschatz!

Schließzeiten:

An den ersten beiden Tagen zu Schulbeginn und in den letzten zwei Wochen des Schuljahres ist die Lernhilfe geschlossen, weiters am jeweils letzten Tag vor den Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien und vor Pfingsten. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig von individuellen Schließtagen gemäß aktuellem Aushang (z.B. betreffend Fenstertage)

Haftung:

Wir übernehmen keine Haftung für persönliche Dinge, Geld und Wertgegenstände, die in den Sprachschatz und in die Lernhilfe mitgebracht werden!

Die Obsorgeträger/innen haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht wurden.

Brandschutzordnung:

Die ausgehängte Brandschutzordnung und die markierten Fluchtwege sind einzuhalten.

Verwarnungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung werden schriftlich festgehalten (1., 2. und 3. Verwarnung). Bei einem schwerwiegenden Verstoß erfolgt der sofortige Ausschluss aus der TUTO Lernhilfe bzw. aus dem TUTO Sprachschatz!

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme: 
  • Schriftlich: 
    • Nachricht in die Mitteilungsbox (Villa 1.Stock – beim Stiegenaufgang) 
    • Per E-Mail: tuto@marienheim.at
  • Mündlich: 
    • 15 min. vor und nach der Sprachschatzstunde bei den Gruppenleiter/innen des Sprachschatzes (oder bei d. Leiterin d. Lernhilfe und d. Sprachschatzes von 15.00-17.00 Uhr)
    • Während der Lernhilfezeiten (14.30/15.00 Uhr - 17.00 Uhr) bei den Lernbegleiter/innen oder bei der Leiterin der Lernhilfe und d. Sprachschatzes
    • außerhalb dieser Zeit durch Vereinbaren eines persönlichen Gesprächstermines 
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