Lernhilfe & Sprachschatz

In der TUTO Lernhilfe erhalten Kinder von 6 bis 14 Jahren Aufgabenbetreuung und kompetente Lernhilfe. Kindergartenkinder können beim TUTO Sprachschatz spielerisch Deutsch lernen.
Eine konstruktive und angenehme Lernatmosphäre verbessert die schulischen Leistungen und unterstützt die Entwicklung der Kindern und Jugendlichen positiv. Die TUTO Lernhilfe und der TUTO Sprachschatz legen beim gemeinsames Lernen großen Wert auf einen respektvollen Umgang. Ein wichtiger Faktor in der gemeinsamen Arbeit ist die gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen der beteiligten Kinder und Jugendlichen. 

Das Schutzkonzept für die TUTO Lernhilfe, den TUTO Sprachschatz und die gesamte Stiftung, soll sicherstellen, dass alle Menschen in unserer Einrichtung vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind.

 

Für Kinder/Jugendliche, die eine Volksschule, eine Mittelschule oder ein Gymnasium (Unterstufe) besuchen:
TUTO Lernhilfe

Für Kinder im Vorschul-/Kindergartenalter:
TUTO Sprachschatz

TUTO Kontakt

 

HAUSORDNUNG für die TUTO Lernhilfe und den TUTO Sprachschatz

Diese Hausordnung gilt für alle Mitarbeiter/innen, Kinder und Jugendliche, Obsorgeträger/innen und Personen, die sich in der Villa der Stiftung Marienheim aufhalten. 

Ansprechpersonen/Zuständigkeiten:

Der Träger der Lernhilfe und des Sprachschatzes ist die Stiftung Marienheim.

Als Ansprechpersonen stehen die Leiterin der Lernhilfe und des Sprachschatzes, die Gruppenleiter/innen des Sprachschatzes und die Lernbegleiter/innen zur Verfügung.

Aufnahme eines Kindes:

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt mittels Anmeldeformular, das persönlich ausgefüllt und/oder abgegeben oder per E-Mail an tuto@marienheim.at gesandt werden kann. Die Anmeldung wird nach Anmeldedatum gereiht und die Aufnahme des Kindes erfolgt chronologisch nach Datum und nach Alter des Kindes (je nachdem, in welcher Altersklasse ein Gruppenplatz frei wird).

Das Betreten des Gebäudes ist für 
  • die Familien des Sprachschatzes 15 min. vor Beginn der Sprachschatz-Stunde möglich, d.h. ab 12.45 Uhr, 13.15 Uhr oder 13.45 Uhr.

Bis zum Beginn der Stunde um 13.00 Uhr, 13.30 Uhr bzw. 14.00 Uhr sind die Obsorgeträger/innen für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich!

  • und für alle anderen Lernhilfe-Kinder ab 15.00 Uhr möglich.
Eingangstür Villa:

Die Haustür ist ausnahmslos versperrt. Die Obsorgeträger/innen der Sprachschatz-Kinder können durch Betätigen der Klingeltaste des betreffenden Sprachschatzraumes eingelassen werden. 

Die Kinder der Lernhilfe können nach dem Klingeln bei ihrem Lernhilferaum und Bekanntgabe ihres Namens über die Sprechanlage eintreten.

Verhalten im Marienheim:
  • Alle Personen, die nicht Mitarbeiter/innen, Schüler/innen oder deren Obsorgeträger/innen sind, müssen sich zuerst bei der Leitung melden. Dort wird man sich um das entsprechende Anliegen bemühen. Jede/r Mitarbeiter/in ist berechtigt und verpflichtet, unbekannte Personen nach ihrem Anliegen zu fragen. Bei Zuwiderhandlungen ist die Leitung autorisiert, ein Hausverbot auszusprechen! 
  • Erlaubte Medien zur Kommunikation mit Mitarbeiter/innen, Obsorgeträger/innen und Kindern sind E-Mails, SMS und WhatsApp. Natürlich können Sie auch gerne telefonisch mit uns in Kontakt treten oder persönlich zu einem Gespräch vorbeikommen (siehe Punkt: „Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme“).
  • Physische und psychische Gewalt gegen Kinder und Erwachsene wird in der Stiftung Marienheim keinesfalls toleriert. 
  • Fotos und Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen erstellt werden und nur mit schriftlicher Erlaubnis (der Obsorgeträger/innen bei Kindern) veröffentlicht werden. Sie dürfen keinesfalls für private Zwecke verwendet werden.
  • Es dürfen von Mitarbeitern/innen keine Geschenke angenommen werden. Eine orts- oder landesübliche Aufmerksamkeit von geringem Wert gilt nicht als Geschenk. Finanzielle Spenden kommen ausschließlich der Stiftung Marienheim zugute. 
  • Es gibt keine Bevorzugungen durch verwandtschaftliche Beziehungen oder anderen Nahverhältnissen innerhalb der Stiftung Marienheim, weder unter den Mitarbeitern/innen, noch unter den Kindern und Obsorgeträger/innen.
  • Auf Sauberkeit und Ordnung ist im gesamten Marienheim-Areal zu achten. Wir halten alle Lernhilferäume, Aufenthaltsbereiche, die Toilette und das Außenareal sauber. Wir entsorgen den Müll an den dafür vorgesehenen Stellen und trennen ihn bestmöglich in Papier-, Bio-, Metall- und Restmüll. Bei mutwilliger Verschmutzung und/oder Beschädigung erfolgen die Reinigung und die Wiedergutmachung durch den/die Verursacher/in bzw. dessen/deren Obsorgeträger/innen.
  • Auf dem ganzen Gelände besteht Rauchverbot (ausgenommen im gekennzeichneten Raucherbereich)!
  • Alle Personen, die sich in der Stiftung Marienheim aufhalten, sind Vorbilder für die Kinder. Sie achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
Verhalten in den Gängen und im Stiegenhaus:

Beim Betreten, beim Verlassen und beim Besuch der Toilette ist die Lautstärke auf ein Minimum zu reduzieren! 

Das Laufen in den Gängen und im Stiegenhaus ist nicht erlaubt!

Bei Krankheit oder Verhinderung eines Kindes des Sprachschatzes und der Lernhilfe ist die TUTO-Leitung oder der/die zuständige Sprachschatz-Gruppenleiter/in bzw. der/die zuständige Lernbegleiter/in sofort zu verständigen. Laut Infektionsschutzgesetz sind besonders meldepflichtige Krankheiten mitzuteilen. 

Allfällige Allergien sind bei der Anmeldung des Kindes bekanntzugeben! 

Erreichbarkeit der Obsorgeträger/innen:

Änderungen von Telefonnummern der Obsorgeträger/innen sind hinsichtlich der Erreichbarkeit für eventuelle Notfälle unverzüglich zu melden! Ebenso ist eine Adressenänderung zeitnah bekanntzugeben.

Essen und Getränke:
  • Während der Lernhilfe-Zeit wird nicht gegessen!
  • Während der Sprachschatz-Stunde ist das Essen nur ausnahmsweise im Kontext mit einer Unterrichtseinheit erlaubt!
  • Es sind nur Getränke in den mitgebrachten Trinkflaschen erlaubt! Keine Getränke-Dosen jeglicher Art!
Das Verlassen des Gebäudes:

Sprachschatz und Lernhilfe für Volksschulkinder: Die Obsorgeträger/innen haben sicherzustellen, dass das Kind bis zur vereinbarten Zeit abgeholt bzw. durch eine von ihnen beauftragte Person abgeholt wird. Dies gilt auch für die jüngeren Volksschulkinder, die nicht alleine nach Hause gehen dürfen.

Lernhilfe: Die Obsorgeträger/innen entscheiden, wie lange ihr Kind innerhalb der vereinbarten Zeit in der Lernhilfe bleibt.

Nach Verlassen der Gruppenräume müssen die Kinder aufgrund der Aufsichtspflicht das gesamte Marienheim-Areal verlassen, d.h.     

  • das Gebäude,
  • den Garten/den Spielplatz und 
  • den Innenhof/den Parkplatz
Wartebereich:

Die Obsorgeträger/innen der Sprachschatz-Kinder können mit den Geschwisterkindern im Garten, in den Lernhilferäumen oder im Gangbereich warten. 

Garten:

Der Spielplatz ist von 12.45 bis 15.45 Uhr für die Familien der Sprachschatz-Kinder und für wartende Familien der Lernhilfe-Kinder geöffnet. 

Von 15.45 Uhr bis 16.30 Uhr steht der Spielplatz den Volksschulkindern der Lernhilfe im Rahmen der 10-Minuten-Pause zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr ist er geschlossen und das Gelände muss verlassen werden!

Schließzeiten:

An den ersten beiden Tagen zu Schulbeginn und in den letzten zwei Wochen des Schuljahres ist die Lernhilfe geschlossen, weiters am jeweils letzten Tag vor den Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien und vor Pfingsten. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig von individuellen Schließtagen gemäß aktuellem Aushang (z.B. betreffend Fenstertage)

Versicherungsschutz und Haftung:

Für die Zeit des Aufenthaltes in der Stiftung Marienheim, ebenso auf dem Weg zur und von der Einrichtung, besteht ein Unfallversicherungsschutz. 

Wir übernehmen keine Haftung für persönliche Dinge, Geld und Wertgegenstände, die in den Sprachschatz und in die Lernhilfe mitgebracht werden!

Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt!

Brandschutzordnung:

Die ausgehängte Brandschutzordnung und die markierten Fluchtwege sind einzuhalten.

Verwarnungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung werden schriftlich festgehalten (1., 2. und 3. Verwarnung). Bei einem schwerwiegenden Verstoß erfolgt der sofortige Ausschluss aus der TUTO Lernhilfe bzw. aus dem TUTO Sprachschatz!

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme: 
  • Schriftlich: 
    • Nachricht in die Mitteilungsbox (Villa 1.Stock – beim Stiegenaufgang) 
    • Per E-Mail: tuto@marienheim.at
  • Mündlich: 
    • 15 min. vor und nach der Sprachschatzstunde bei den Gruppenleiter/innen des Sprachschatzes (oder bei d. Leiterin d. Lernhilfe und d. Sprachschatzes von 15.00-17.00 Uhr)
    • Während der Lernhilfezeiten (14.30/15.00 Uhr - 17.00 Uhr) bei den Lernbegleiter/innen oder bei der Leiterin der Lernhilfe und d. Sprachschatzes oder außerhalb dieser Zeit durch Vereinbaren eines persönlichen Gesprächstermines 
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